Nach der Abgabenordnung (AO) §139b wird jedem Bundesbürger bis Ende 2008 eine neue Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt.
Künftig wird jedem Bürger bei der Geburt eine Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt, die er lebenslang behält. Diese Steuernummer ist für die Einkommensteuer zuständig und darf aus Datenschutzgründen nur von den Finanzbehörden verwendet werden.
Die Steuer-Identifikationsnummer besteht aus elf Ziffern bestehen, die "nichtsprechend" sind. Das bedeutet, aus diesen Zahlen können keine Schlüsse auf Geburtsdatum oder Familiennamen gezogen werden.
Bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber dem Finanzam muss künftig die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
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Sonntag, 17. August 2008
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