
Bei jeder achten ec-Karte ist das Konto nicht gedeckt. Zwar ist der Taxifahrer angehalten die Indentität des Fahrgastes bei Bezahlung mit ec-Karte festzustellen und auf der ec-Kartenabrechnung zu notieren. Die dient um die Ansprüche gerichtlich durchsetzten zu können. Da aber die ec-Kartenbetrüger meist Jugendliche oder Sozialhilfeempfänger sind, läßt sich hier in den meisten Fällen auch nichts holen. Zusätzlich ist der Aufwand um 30 € einzutreiben verhältnismäßig hoch.
Deswegen werden von vielen Taxibetrieben die ec-Karten nicht akzeptiert.
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